Wir bieten

Unterstützung bei

Erstellung von

Beratung und Erstellung von Instandhaltungsprogrammen nach
EBO § 32 (2) u. § 33 für gleisfahrbare Baumaschinen, Gleiskraftfahrzeugen, Zweiwegefahrzeugen und Anhängerfahrzeugen
ECM2
Instandhaltungsentwicklungsfunktion
ECM3
Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion
ECM4
Instandhaltungserbringungsfunktion
und Entwicklung eines Kompetenzmanagement
Lauffähigkeitsbescheinigung für alle Nebenfahrzeuge / Spezialfahrzeuge in Deutschland bzw. vom
Ausland nach Deutschland