Leistungen
Instandhaltungsmanagement Wessel (IMWES)
bietet Ihnen die
Beratung und Erstellung von Instandhaltungsprogrammen nach EBO § 32 (2) u. § 33
für Ihre Fahrzeuge, die planmäßig wiederkehrend zu untersuchen sind.
Für jedes Fahrzeug wird festgelegt:
1. Instandhaltungszyklus
2. Instandhaltungsinhalte
3. REV Inhalte
Erstellung von Lauffähigkeitsbescheinigungen für alle Nebenfahrzeuge / Spezialfahrzeuge
in Deutschland bzw. vom Ausland nach Deutschland
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 ist im Eisenbahnbereich die für die Instandhaltung
zuständige Stelle (ECM) eingeführt. Die Sicherheitsbehörde (EBA) erteilt auf Antrag
Instandhaltungsstellen-Bescheinigungen und Bescheinigungen für Instandhaltungsfunktionen,
wenn der Antragsteller nachweist, dass er ein Instandhaltungssystem eingerichtet hat.
Wir unterstützen Sie bei der
ECM 2 Instandhaltungsentwicklungsfunktion,
ECM 3 Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion und bei der
ECM 4 Instandhaltungserbringungsfunktion sowie die
Beratung und Empfehlung für die Auditierung von Werkstätten,
die die Arbeiten für die Instandhaltung ihrer Fahrzeuge durchführen sollen.
Durch unsere jahrelange Erfahrung in der Instandhaltung von
- gleisfahrbaren Baumaschinen,
- Gleiskraftfahrzeugen,
- Zweiwegefahrzeugen und
- Anhängerfahrzeugen
ist es für uns Verpflichtung, herausragende Leistung in unserer Branche zu erbringen.
Die wechselnden Ansprüche unserer Kunden sowie neue Marktchancen sorgen dafür,
dass sich unser Unternehmen ständig weiterentwickelt.
Sie können sicher sein, dass Sie durch die Zusammenarbeit mit Instandhaltungsmanagement Wessel
in den Genuss der neuesten Dienstleistungen, Technologien und Entwicklungen der Branche kommen werden.
Die Weiterqualifizierung Ihres Personals mit der Entwicklung eines Kompetenzmanagements liegt uns ebenso am Herzen.
Unsere höchste Priorität ist die Zufriedenheit unserer Kunden, deshalb können Sie sich darauf verlassen, dass wir keine Anstrengungen scheuen, wenn es um Ihr Unternehmen geht.