Instandhaltungsmanagement Wessel (IMWES)bietet Ihnen die Beratung und Erstellung von Instandhaltungsprogrammen nach EBO § 32 (2) u. § 33für Ihre Fahrzeuge, die planmäßig wiederkehrend zu untersuchen sind. Für jedes Fahrzeug wird festgelegt:1. Instandhaltungszyklus2. Instandhaltungsinhalte3. REV InhalteErstellung von Lauffähigkeitsbescheinigungen für alle Nebenfahrzeuge / Spezialfahrzeuge in Deutschland bzw. vom Ausland nach DeutschlandMit der Europäischen Richtlinie 2008/110/EG ist im Eisenbahnbereich die für die Instandhaltung zuständige Stelle (ECM) eingeführt. Die Sicherheitsbehörde (EBA) erteilt auf Antrag Instandhaltungsstellen-Bescheinigungen und Bescheinigungen für Instandhaltungsfunktionen, wenn der Antragsteller nachweist, dass er ein Instandhaltungssystem eingerichtet hat.Wir unterstützen Sie bei derECM 2 Instandhaltungsentwicklungsfunktion, ECM 3 Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion und bei der ECM 4 Instandhaltungserbringungsfunktion sowie dieBeratung und Empfehlung für die Auditierung von Werkstätten,die die Arbeiten für die Instandhaltung ihrer Fahrzeuge durchführen sollen.Durch unsere jahrelange Erfahrung in der Instandhaltung von - gleisfahrbaren Baumaschinen, - Gleiskraftfahrzeugen, - Zweiwegefahrzeugen und - Anhängerfahrzeugenist es für uns Verpflichtung, herausragende Leistung in unserer Branche zu erbringen. Die wechselnden Ansprüche unserer Kunden sowie neue Marktchancen sorgen dafür,dass sich unser Unternehmen ständig weiterentwickelt. Sie können sicher sein, dass Sie durch die Zusammenarbeit mit Instandhaltungsmanagement Wessel in den Genuss der neuesten Dienstleistungen, Technologien und Entwicklungen der Branche kommen werden.Die Weiterqualifizierung Ihres Personals mit der Entwicklung eines Kompetenzmanagements liegt uns ebenso am Herzen.Unsere höchste Priorität ist die Zufriedenheit unserer Kunden, deshalb können Sie sich darauf verlassen, dass wir keine Anstrengungen scheuen, wenn es um Ihr Unternehmen geht.